Liedzettel für Gottesdienste erlaubt
Der Pauschalvertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der VG Musikedition über Fotokopien von Noten und Liedtexten in Gottesdiensten wird bis zum 31.12.2019 fortgeführt. Zugleich enthält der Pauschalvertrag eine Erweiterung der eingeräumten Rechte.
Seit dem 1.1.2015 räumt der Pauschalvertrag nun auch das Recht ein, kleinere – maximal 8 Seiten – individuelle Sammlungen (Liedhefte) mit Liedern und Liedtexten herzustellen oder herstellen zu lassen (zu drucken), sofern diese Sammlungen ausschließlich für die Nutzung in einer einzelnen Veranstaltung (z.B. Trauung) bestimmt sind. Damit können zukünftig auch Liedhefte legal von den Pfarreien eingesetzt werden, sofern diese nicht mehr als einmal genutzt werden. Dies betrifft insbesondere Trauungen, Taufen oder Festgottesdienste aus besonderen Anlässen. Mit dieser Regelung ist der Vertrag um eine sehr praxisrelevante Rechteeinräumung erweitert worden. Zugleich wird auch der Pauschalvertrag über die Verwertung urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Rahmen von §§ 70/71 Urheberrechtsgesetz (nachgelassene und wissenschaftliche Ausgaben) fortgeführt. Dieser Vertrag gilt sogar bis zum 31.12.2024 fort, um eine möglichst lange Rechtssicherheit für die Kirchenmusiker zu erreichen. Im Ergebnis kann nun die bewährte Praxis fortgesetzt werden und erspart den einzelnen Pfarreien und Einrichtungen Meldungen und Abrechnungen mit der VG Musikedition, die sonst bei einem Auslaufen der beiden Pauschalverträge notwendig geworden wären. |