Musik auf kirchlichen Festen ist ab sofort gebührenpflichtig

Kündigung des Pauschalvertrages über Musiknutzungen bei kirchlichen Gesellschaftsfesten zum 31.12.2023 durch die GEMA

Die GEMA hat den Pauschalvertrag über die Musiknutzungen bei kirchlichen Konzerten oder Gesellschaftsfesten, z.B. Pfarrfesten oder Kindergartenfesten, mit Wirkung zum 31.12.2023 gegenüber dem Verband der deutschen Diözesen (VDD) gekündigt hat. Dieser Vertrag galt auch für das Bistum Hildesheim.  

Die Kündigung des Vertrages durch die GEMA bedeutet, dass die Nutzung von urheberechtlich relevanter Musik auch auf solchen Veranstaltungen bei der GEMA zu melden und zu vergüten ist, die bislang von einer solchen Pflicht ausgenommen waren. Dies hat nun zur Folge, dass ab sofort alle urheberechtlich relevanten Musikwerke bei kirchlichen Gesellschaftsfesten nur verwendet werden dürfen, wenn diese Nutzung auch zuvor gemeldet und zusätzlich vergütet wird. Gemäߧ 64 UrhG erlischt der urheberrechtliche Schutz siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Der VDD hat jedoch mit der GEMA einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent auf die jeweiligen gesetzlichen Rahmentarife der GEMA vereinbart. Dieser Nachlass gilt für alle Veranstaltungen, die in kirchlicher Trägerschaft durchgeführt werden, unabhängig davon, ob diese auf bisheriger Vertragsgrundlage als bereits pauschal vergütet anzusehen oder schon bislang melde- und/oder vergütungspflichtig waren. 

Zurzeit ist davon auszugehen, dass der Pauschalvertrag des VDD mit der GEMA über die Musiknutzung in Gottesdiensten oder gottesdienstähnlichen Veranstaltungen weiterhin besteht. Aufgrund dieses Rahmenvertrages wird es weiterhin ohne zusätzliche Melde- und/oder Vergütungspflicht möglich sein, urheberrechtlich relevante Musik in Gottesdiensten oder gottesdienstähnlichen Veranstaltungen zu nutzen. 

Hiervon umfasst ist jedoch ausschließlich die Nutzung von urheberechtlich relevanten Musikwerken in Gottesdiensten oder gottesdienstähnlichen Veranstaltungen.  Auf Grundlage der neuen Vertragssituation sind in Zukunft alle anderen Veranstaltungen, bei denen urheberrechtlich relevante Musikwerke aufgeführt werden, melde- und/oder vergütungspflichtig. 

Die Meldungen mit den jeweils zu lizensierenden Angaben sollen im Online-Portal der GEMA erfolgen. 

Bei Zuwiderhandlungen drohen erhebliche Schadensersatzforderungen der GEMA. Diese Schadensersatzforderungen sind nach eingehender Prüfung der Stabsabteilung Recht in den meisten Fällen berechtigt. 

Bei Fragen können sich Verantwortliche der Kirchengemeinden und Einrichtungen an die Stabsabteilung Recht unter recht(ät)bistum-hildesheim.de oder Telefon 05121 307-241 sowie Herrn Dr. Stefan Mahr, Team Liturgie&Kirchenmusik, unter stefan.mahr(ät)bistum-hildesheim.de, wenden.